Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Polska Rada Społeczna - Unkategorisiert - Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Ab dem 01. Januar 2023 wird das ALG-II Arbeitslosengeld (SGB II), das sogenannte Hartz IV, durch das

Bürgergeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Höhe des Arbeitslosengeldes, das den

Leistungsempfängern ausgezahlt wird, sowie den Miet- und Heizkostenzuschuss, die Höhe der

Ersparnisse, die Möglichkeit, Einkommen aus anderen Quellen zu beziehen und die Höhe des

anrechnungsfreien Betrags, den Kooperationsplan zwischen dem Jobcenter und dem

Leistungsempfänger, die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifizierung, mögliche Sanktionen usw.

Ausführliche Informationen über das Bürgergeld und Hilfe bei der Beantragung des Bürgergeldes

erhalten Sie beim Polnischen Sozialrat e.V, nach Terminvereinbarung mit eine:r der Sozialberater:in.

Mehr Informationen erhalten Sie unter diesen Link.