Rund 5 Millionen Bürger*innen anderer EU-Staaten leben in Deutschland. Sie arbeiten hier, gründen Familien, engagieren sich in Vereinen und Initiativen, in Nachbarschaften und Communities, in Kommunen, Institutionen und politischen Strukturen.
Sie sind Teil dieser Gesellschaft und gestalten sie mit.
Die Frage ist deshalb nicht, ob EU-Bürger*innen engagiert sind.
Die Frage ist: Entspricht ihre politische Beteiligung und Repräsentation ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und ihrer Zahl?
Und: Wie können wir mehr EU-Bürger*innen dafür gewinnen, Demokratie aktiv mitzugestalten?
Unsere Antwort: mit Wort und Tat.
- Mit Informationen über politische Rechte.
- Mit direkter Ansprache.
- Mit Menschen, die zeigen: Ich engagiere mich.
- Ich mische mich ein.
- Ich gestalte mit. Ich übernehme Verantwortung.
Genau diese Menschen stellen wir in unseren Videos vor: von Mecklenburg-Vorpommern über Nordrhein-Westfalen bis Berlin. Sie engagieren sich auf unterschiedliche Weise und zeigen, wie Demokratie und Solidarität vor Ort gelebt werden.
Beteiligung braucht die richtigen Rahmenbedingungen.
Denn politische Rechte dürfen nicht nur formal auf dem Papier bestehen. Sie müssen bekannt, zugänglich und tatsächlich nutzbar sein.
EU-Bürger*innen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, haben nach Art. 22 Abs. 1 AEUV das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen grundsätzlich unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des Wohnsitzstaates.
Und Europa entwickelt diesen Rahmen weiter.
Die neue Richtlinie (EU) 2026/1194 vom 26. Mai 2026 setzt genau bei der tatsächlichen Ausübung dieses Rechts an. Sie schafft das kommunale Wahlrecht nicht neu, sondern modernisiert und präzisiert die Regeln dafür.
Die EU formuliert dabei einen wichtigen Anspruch: Die Regeln sollen eine breite und inklusive Beteiligung mobiler Unionsbürger*innen unterstützen. Hindernisse für die Teilnahme an Wahlen sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Dazu gehören auch klare Regeln für Registrierung, Gleichbehandlung und den Zugang zu Informationen.
Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen neuen Regelungen bis 25. Juni 2028 in nationales Recht umsetzen.
Für uns ist das mehr als eine juristische Änderung.
Es ist eine demokratische Aufgabe:
Rechte bekannt machen. Menschen ansprechen. Beteiligung ermöglichen. Engagement sichtbar machen. Und selbst mitmachen.
Unsere Videos zeigen Menschen, die bereits aktiv mitgestalten. Du kannst es auch.
Demokratie braucht engagierte EU-Bürger*innen.
Europa lebt vor Ort. Demokratie auch.
Links zu den Videos auf Instagram:
Quellen:
Finale Ergebnisse der Ausländerstatistik zum 31.12.2025 – Statistisches Bundesamt
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT
Richtlinie – EU – 2026/1194 – EN – EUR-Lex
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(Autorin: Joanna Szymanska-Bica)

