Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland ist der wichtigste Schlüssel, um als Fachkraft auf dem deutschen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.
Das Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland ist nichts anderes als der Vergleich einer ausländischen Berufsqualifikation (in diesem Fall aus Polen) mit einer deutschen Berufsqualifikation auf der Grundlage festgelegter Kriterien, darunter: der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung.
Im Hinblick auf Landsleute, die an der Anerkennung von Qualifikationen aus Polen in Deutschland interessiert sind, organisierte der Polnische Sozialrat in Berlin in Zusammenarbeit mit dem Club Dialog e.V. in Berlin am 09.10.2024 ein Treffen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Polen in Deutschland im Rahmen des Projektes Fahrplan zur Anerkennung von Berufsqualifikationen Plus (FAbA+). Das Treffen fand in der Zentrale des Polnischen Sozialrats in der Oranienstraße 34 im Rahmen des Fast-Track-Projekts der Interkulturellen Erstanlauf- und Beratungsstelle für Migranten (hauptsächlich aus der EU) statt
Die Teilnehmer*innen des Treffens waren Menschen polnischer Herkunft, die in Berlin leben und beabsichtigen, die Anerkennung ihrer Qualifikationen in Deutschland zu beantragen. Das Treffen wurde von einer Vertreterin des Projekts FAbA Plus vom Club Dialog e.V. in Berlin, Frau Iwona Bossert, in polnischer Sprache durchgeführt, was es den Interessierten erleichterte, die Kriterien und das Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen optimal zu verstehen. Vielen Dank für die professionelle, verständliche und informative Schulung!
Das oben genannte Treffen erweiterte das Wissen der Teilnehmer über das Anerkennungsverfahren und beantwortete drängende Fragen:
Ist die Anerkennung einer Ausbildung aus Polen in Deutschland immer notwendig?
Die Anerkennung ist notwendig, um einen reglementierten Beruf in Deutschland auszuüben. Ein reglementierter Beruf ist ein Beruf, der nicht ausgeübt werden kann, ohne die in den Gesetzen des Landes festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Es handelt sich um eine gesonderte und spezifische Gruppe mit eigenen Vorschriften. Um diese Berufe ausüben zu können, müssen Sie Ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Auf dieser Website können Sie überprüfen, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört.
Für Personen mit akademischen Qualifikationen in nicht reglementierten Berufen ist ein Anerkennungsverfahren nicht vorgesehen, aber sie können eine sogenannte Diplomprüfung an einer polnischen Universität beantragen. Im Falle einer positiven Bewertung erhalten sie ein Dokument, das besagt, dass das polnische Diplom dem deutschen Diplom entspricht.
Wer kann die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Polen in Deutschland beantragen?
Jede*r, der/die im Besitz von Dokumenten ist, die berufliche Qualifikationen bestätigen.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
In der Regel werden ein Antragsformular, ein Identitätsnachweis, Dokumente zum Nachweis der beruflichen Qualifikationen, Dokumente zu Inhalt und Dauer der Ausbildung und manchmal Dokumente zum Nachweis der Berufserfahrung benötigt. Die erforderlichen Unterlagen können je nach den Anforderungen der Stelle, die das Anerkennungsverfahren durchführt, variieren.
Ist es notwendig, Deutsch zu können?
Für die Anerkennung von reglementierten Berufen sind Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Einzelheiten zu den Sprachanforderungen finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland (Anerkennungsfinder).
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
Nach Einreichung eines Antrags hat die zuständige Behörde einen Monat Zeit, die Vollständigkeit der Unterlagen zu bestätigen. Eine Entscheidung über die Anerkennung sollte innerhalb von drei Monaten getroffen werden, es sei denn, es gibt strittige Fragen; in diesem Fall kann das Verfahren um einen Monat verlängert werden.
Was sind die möglichen Ergebnisse des Verfahrens?
Wir nehmen eine nicht-akademische Ausbildung in nicht-reglementierten Berufen als Beispiel. Hier haben wir drei mögliche Optionen:
- Volle Anerkennung: Polnische oder ausländische Abschlüsse sind deutschen Abschlüssen vollständig gleichwertig.
- Teilweise Anerkennung: Der Abschluss ist teilweise gleichwertig mit einem deutschen Abschluss, aber es gibt erhebliche Unterschiede, die durch (freiwillige) Anpassungsweiterbildung ausgeglichen werden können.
- Keine Anerkennung: Die Unterschiede sind zu groß, um den Abschluss anzuerkennen.
Was kann getan werden, wenn eine Qualifikation nicht vollständig anerkannt wird?
Bei festgestellten curricularen Unterschieden kann eine Beratung erfolgen und es können Schritte unternommen werden, um die Unterschiede auszugleichen, z.B. durch Anpassungslehrgänge. Sobald diese ausgeglichen sind, erfolgt die Anerkennung der Qualifikation (z.B. Anerkennung von Lehrberufen).
Bei fehlender Anerkennung können Alternativen wie eine neue Ausbildung gesucht werden.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Beratung erhalten Sie bei den im Portal Anerkennung in Deutschland aufgeführten Beratungsstellen und bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für diejenigen, die noch im Ausland sind.
Das Treffen wurde im Rahmen des Projekts Interkulturelle Erstkontakt- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten (hauptsächlich aus der EU) im Fast-Track-Zyklus mit Mitteln aus dem Berliner Landesbeteiligungsprogramm mit Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung durchgeführt.