Ab dem 01. Januar 2023 wird das ALG-II Arbeitslosengeld (SGB II), das sogenannte Hartz IV, durch das
Bürgergeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Höhe des Arbeitslosengeldes, das den
Leistungsempfängern ausgezahlt wird, sowie den Miet- und Heizkostenzuschuss, die Höhe der
Ersparnisse, die Möglichkeit, Einkommen aus anderen Quellen zu beziehen und die Höhe des
anrechnungsfreien Betrags, den Kooperationsplan zwischen dem Jobcenter und dem
Leistungsempfänger, die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifizierung, mögliche Sanktionen usw.
Ausführliche Informationen über das Bürgergeld und Hilfe bei der Beantragung des Bürgergeldes
erhalten Sie beim Polnischen Sozialrat e.V, nach Terminvereinbarung mit eine:r der Sozialberater:in.