Dr. Marta Neüff, Vorsitzende des Polnischen Sozialrats gemeinsam mit Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeit von Pflegekräften in Deutschland.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Gute Pflege mit fairen Bedingungen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 klargestellt, dass für Beschäftigte in der sogenannten 24-Stunden-Pflege der Mindestlohn gilt. Darüber hinaus muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit berücksichtigt werden und nicht eine im Arbeitsvertrag festgesetzte Stundenzahl. Dazu erklärt Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Für die Beschäftigten in der sogenannten 24-Stunden-Pflege – insbesondere für die vielen ausländischen Beschäftigten – ist das Urteil ein wichtiges Signal. Es stellt klar, dass Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist. Nachdem die Bundesregierung jahrelang weggeschaut hat, braucht es jetzt umfassende Strukturreformen in der ambulanten Versorgung und massive Investitionen in die pflegerische Infrastruktur vor Ort. Außerdem brauchen wir bessere Beratungsangebote, damit alle Menschen die Pflege bekommen, die sie benötigen, ohne von Armut bedroht zu sein. Dabei darf auch der Wohnort keine Rolle spielen. Darüber hinaus müssen sich die Einrichtungen in der teilstationären Pflege auf eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung verlassen können.“
Dr. Marta Neüff, Vorsitzende des Polnischen Sozialrat e.V. ergänzt: „Wir begrüßen das Urteil als wichtigen ersten Schritt gegen die prekären Arbeitsbedingungen der zumeist osteuropäischen Pflegekräfte. Ausbeutung darf keine Lösung für den Pflegenotstand in Deutschland sein, hier braucht es nachhaltige politische Konzepte.
Wichtig bleibt nun die Umsetzung. Es muss durch regelmäßige Kontrollen sowie Beratungsmöglichkeiten für betroffene Pflegekräfte vermieden werden, dass die Mindestlohnregelung durch Scheinselbständigkeiten umgangen wird oder illegale Arbeit im Bereich der häuslichen Pflege zunimmt.“
„Es muss Schluss sein mit der Ausbeutung ausländischer Beschäftigter. Wir brauchen grundsätzlich einen neuen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie die Pflege künftig gestaltet werden soll – sowohl zum Wohle der Beschäftigten in der Pflege als auch der pflegebedürftigen Menschen. Wir dürfen nicht weiter wegschauen, wenn insbesondere osteuropäische Pflegekräfte in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Das geht aber nur mit besseren Arbeitsbedingungen für alle“, so Polat abschließend.
Quelle des Bildes: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25345&pos=0&anz=16&titel=Gesetzlicher_Mindestlohn_f%FCr_entsandte_ausl%E4ndische_Betreuungskr%E4fte_in_Privathaushalten